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KEV für erneuerbare Energien |
Die Kostendeckende EinspeiseVergütung
Am 28. November 2007 hat der Bundesrat beschlossen, das Stromversorgungsgesetz in weiten Teilen auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen.
Das revidierte Energiegesetz enthält ein Paket von Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien und der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien. Ab 2009 wird diese Vergütung erstattet.
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